Freihalten von Zufahrtsstraßen und Wegen


Lichtraumprofil

kein Lichtraumprofil vorhanden

Das Lichtraumprofil ist gesetzlich vorgeschrieben und muss auch eingehalten werden.

Sollten die Sammelfahrzeuge durch herunterhängende Äste behindert oder sogar beschädigt werden, kann es gut möglich sein, dass die betroffenen Liegenschaften nicht mehr angefahren werden.

Speziell im Winter können die Sammelfahrzeuge durch vereiste und herunterhängende Äste beschädigt werden.


Aufgrund einer Erkenntnis des OGH haftet der Eigentümer der Bäume, bei Schäden an den Müllfahrzeugen.

Information vom BAV!



25.10.2023