Bauverfahren - Baubewilligung

Sie wollen etwas Neues schaffen, Umbauen, Zubauen?

Dann sind Sie in der Abteilung Bauwesen der Gemeinde an der richtigen Stelle!

Bau

Bauamt
Ansprechperson: Atzmüller Margit
Telefon: +43 7216 7013 10
E-Mail (offiziell): gemeinde@helfenberg.ooe.gv.at

Allgemeine Informationen

Im Bauverfahren werden grundsätzlich folgende Arten von Bauvorhaben unterschieden:

  • Geringfügige bzw. anzeige- und bewilligungsfreie Bauvorhaben
    Maßnahmen zur Instandhaltung, Verbesserung und Sanierung wie beispielsweise Fassadenrenovierung, Tausch von Türen und Fenstern etc.
  • Anzeigepflichtige Bauvorhaben
    Änderung in der Raumeinteilung und Raumwidmung, Badeinbau, Loggienverglasung, Errichtung oder Änderung eines kleinen Gebäudes wie beispielsweise einem Gartenhaus, einer Garage, einer Umzäunung, einem Wintergarten, einer Terrasse etc.
  • Bewilligungspflichtige Bauvorhaben
    Errichtung eines neuen Gebäudes (z.B. Wohnhäuser, Bürohäuser, Industriebetriebe, Einfamilienhäuser), aber auch Zubauten und größere Umbauten an solchen Baulichkeiten

Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig am Gemeindeamt, welche Vorschriften beachtet werden müssen und welche Unterlagen benötigt werden.